Zeiterfassung
Die systematische Dokumentation von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit – seit dem BAG-Beschluss von 2022 für alle Arbeitgeber Pflicht.
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Acht Begriffe, die in jeder Betriebsvereinbarung, jedem Softwarevergleich und jeder Diskussion über Arbeitszeit vorkommen – jeweils mit Definition, gesetzlichem Rahmen und den Fragen, die im Betrieb wirklich gestellt werden.
Die systematische Dokumentation von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit – seit dem BAG-Beschluss von 2022 für alle Arbeitgeber Pflicht.
Das laufende Konto, auf dem Sollzeit und erfasste Ist-Zeit gegeneinander verrechnet werden.
Der einzelne Zeitstempel, den eine Person beim Ein- oder Ausstempeln auslöst – der Rohstoff jeder Auswertung.
Die Dokumentation der Ruhepausen, die von der Anwesenheit abgezogen werden – der Punkt, an dem die meisten Systeme auffällig werden.
Arbeitszeitmodell, bei dem Beginn und Ende innerhalb eines festgelegten Rahmens selbst gewählt werden.
Der Teil des Gleitzeitmodells, in dem alle anwesend sein müssen.
Die über acht Stunden werktäglich hinausgehende Arbeitszeit – gesondert aufzuzeichnen und zwei Jahre aufzubewahren.
Die Differenz zwischen Sollzeit und erfasster Arbeitszeit – der Stand des Zeitkontos zu einem Stichtag.
Wer nur eine schnelle Begriffsklärung sucht, findet im Glossar mit 30 Kurzdefinitionen die knappere Variante – von API über Geofencing bis Rollenmodell. Den vollständigen rechtlichen Stand zur Erfassungspflicht fasst die Seite zur Rechtslage zusammen, den Softwareteil der Systemvergleich und die beiden Direktvergleiche Aplano vs. Clockodo und Aplano vs. TimeTac.
Dr. Katharina Müller ist Arbeitswissenschaftlerin und Expertin für Personalplanung, Arbeitszeitgestaltung und Workforce Management.