Rechtslage Deutschland
Arbeitszeiterfassung 2026: Was heute gilt
Pflicht, Form, Pausen, Ruhezeiten und Delegation in klaren Antworten.
Ob und Wie sauber trennen
Das „Ob“ ist durch die BAG-Entscheidung vom 13. September 2022 geklärt. Der Arbeitgeber muss die Organisation bereitstellen. Beim „Wie“ bestehen Gestaltungsspielräume: Papier kann formal genügen, eine App macht Korrekturen, Auswertungen und Zugänglichkeit aber oft belastbarer.
Auf welchen offiziellen Quellen beruht diese Seite?
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG) im amtlichen Volltext – herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und vom Bundesamt für Justiz.
- § 3 Arbeitsschutzgesetz – die Norm, aus der das Bundesarbeitsgericht die Erfassungspflicht ableitet.
- BAG, Beschluss vom 13. September 2022 – 1 ABR 22/21 – Entscheidung auf der Website des Gerichts.
- EuGH, Urteil vom 14. Mai 2019 – C-55/18 („CCOO“) – Entscheidungsdatenbank des Gerichtshofs.
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: offizielle Fragen und Antworten zur Arbeitszeiterfassung.
- § 17 Mindestlohngesetz – Aufzeichnungspflicht für Minijobs und die Branchen des § 2a SchwarzArbG.
Arbeitszeitgesetz in Zahlen
Pausen richtig abbilden
Bei mehr als sechs bis zu neun Stunden sind mindestens 30 Minuten Ruhepause vorgesehen, bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten. Automatische Abzüge dürfen nicht die tatsächlich genommene Pause verfälschen; es braucht einen verständlichen Korrekturweg.
Vom EuGH-Urteil zur BAG-Entscheidung
Die heutige Rechtslage hat zwei Stationen. Der Europäische Gerichtshof hat am 14. Mai 2019 (C-55/18) entschieden, dass die Mitgliedstaaten Arbeitgeber verpflichten müssen, ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Messung der täglichen Arbeitszeit einzurichten. Das Bundesarbeitsgericht hat daraus im Beschluss vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) abgeleitet, dass diese Pflicht in Deutschland bereits nach geltendem Arbeitsschutzrecht besteht. Auf ein neues Gesetz muss also niemand warten: Das „Ob“ ist entschieden, offen ist nur die gesetzliche Ausgestaltung des „Wie“.
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten im Detail
Neben der allgemeinen Erfassungspflicht bestehen seit Langem besondere gesetzliche Dokumentationspflichten, die ein System abbilden sollte:
- § 16 Abs. 2 ArbZG: Arbeitszeit, die über die werktäglichen acht Stunden hinausgeht, ist aufzuzeichnen; die Nachweise sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren.
- § 17 MiLoG: Für geringfügig Beschäftigte sind Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages aufzuzeichnen und mindestens zwei Jahre aufzubewahren.
- § 3 ArbZG: Die Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist nur zulässig, wenn im Ausgleichszeitraum im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden – das setzt eine laufende Kontrolle der Stundenkonten voraus.
Eine App erfüllt diese Pflichten nicht automatisch. Sie muss so konfiguriert sein, dass Mehrarbeit, Minijob-Zeiten und Ausgleichszeiträume tatsächlich dokumentiert und im Prüffall auswertbar sind.
Geplant, aber nicht geltendes Recht: elektronische Erfassung
Ein Referentenentwurf vom Juni 2026 sieht vor, die Arbeitszeiterfassung grundsätzlich elektronisch auszugestalten. Das ist ein Planungsstand, kein geltendes Recht: Bis zu einer Verabschiedung bleibt die Form frei, und handschriftliche Aufzeichnungen genügen formal weiterhin. Wer heute ein System auswählt, kann die absehbare Richtung aber einpreisen – eine bereits digitale Erfassung müsste bei einer späteren gesetzlichen Formvorgabe nicht umgestellt werden.
Was eine App organisatorisch leisten sollte
- Beginn, Ende und Dauer nachvollziehbar speichern.
- Korrekturen mit Rollen, Zeitpunkt und Begründung dokumentieren.
- Beschäftigten Zugriff auf ihre eigenen Zeiten geben.
- Pausen- und Ruhezeitkonflikte sichtbar machen.
- Aufbewahrung und Löschung in einem betrieblichen Konzept regeln.
Warum Aplano hier gut passt
Aplano verbindet Zeitstempel, Pausenregeln, laufende Stundenkonten und Konfliktmeldungen mit dem Dienstplan. Dadurch kann die Prüfung an der geplanten Schicht ansetzen. Die Software garantiert keine Rechtskonformität von allein; entscheidend bleiben korrekte Regeln und tatsächliche Nutzung.
Kurz erklärt
Häufige Fragen
Welche Arbeitszeiten müssen dokumentiert werden?
Muss die Zeiterfassung schon heute elektronisch sein?
Ist Aplano auch für kleine Teams geeignet?
Kann Aplano Arbeitszeit ohne vorgeplante Schicht erfassen?
Funktioniert Vertrauensarbeitszeit weiterhin?
Was ist bei GPS oder Geofencing zu beachten?
Wer bleibt verantwortlich, wenn Mitarbeitende selbst stempeln?
Hat der Betriebsrat mitzubestimmen?
Wie lange müssen Arbeitszeitnachweise aufbewahrt werden?
Kommt eine Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung?
Über die Autorin
Dr. Katharina Müller ist Arbeitswissenschaftlerin und Expertin für Personalplanung, Arbeitszeitgestaltung und Workforce Management.
Nachprüfbar
Quellen und Stand
- BMAS: Fragen und Antworten zur Arbeitszeiterfassung (Pflicht, Form, 82-Prozent-Wert).
- Bundesarbeitsgericht, Beschluss 1 ABR 22/21.
- Aplano: Preise und Funktionsmatrix, abgerufen Juli 2026.
- Aplano: Zeiterfassung per App, Geofencing und Terminal.
- TimeTac Preise, timr Preise und Timebutler Preise, Anbieterangaben.
- OMR Reviews: Aplano 4,7/5 bei 206.
- OMR Reviews: timr 4,7/5 bei 186.
- G2: Clockify vs. Toggl Track.
- Clockify: Anbieterangabe 4,8/5 bei 9.000+ Capterra-Bewertungen.
- Arbeitszeitgesetz, insbesondere §§ 3 bis 5 und § 16 Abs. 2.
- § 17 Mindestlohngesetz (Aufzeichnungspflichten für geringfügig Beschäftigte).
Redaktionell geprüft am 18. Juli 2026, zuletzt aktualisiert am 31. Juli 2026. Preis- und Funktionsangaben können sich ändern; verbindlich sind die Angaben der Anbieter. Rechtsinformationen ersetzen keine Beratung im Einzelfall.