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Rechtslage Deutschland

Arbeitszeiterfassung 2026: Was heute gilt

Pflicht, Form, Pausen, Ruhezeiten und Delegation in klaren Antworten.

Von Dr. Katharina Müller · Aktualisiert am 31. Juli 2026 · Quellen am Seitenende

Aktueller Stand: Arbeitgeber müssen ein System einführen und anwenden, mit dem die gesamte tägliche Arbeitszeit erfasst wird. Beginn, Ende und Dauer sind zu dokumentieren. Eine allgemeine Pflicht zur elektronischen Form nennt das BMAS derzeit noch nicht.

Ob und Wie sauber trennen

Das „Ob“ ist durch die BAG-Entscheidung vom 13. September 2022 geklärt. Der Arbeitgeber muss die Organisation bereitstellen. Beim „Wie“ bestehen Gestaltungsspielräume: Papier kann formal genügen, eine App macht Korrekturen, Auswertungen und Zugänglichkeit aber oft belastbarer.

Auf welchen offiziellen Quellen beruht diese Seite?

Primärquellen: Maßgeblich sind der Gesetzestext des Arbeitszeitgesetzes, § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz in der Auslegung des Bundesarbeitsgerichts und die offiziellen Hinweise des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Jede Angabe dieser Seite lässt sich dort im Original nachlesen.

Arbeitszeitgesetz in Zahlen

8 Std.werktägliche Regelarbeitszeit nach § 3 ArbZG.
10 Std.möglich, wenn der gesetzliche Ausgleich eingehalten wird.
11 Std.grundsätzliche ununterbrochene Ruhezeit nach § 5 ArbZG.

Pausen richtig abbilden

Bei mehr als sechs bis zu neun Stunden sind mindestens 30 Minuten Ruhepause vorgesehen, bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten. Automatische Abzüge dürfen nicht die tatsächlich genommene Pause verfälschen; es braucht einen verständlichen Korrekturweg.

Vom EuGH-Urteil zur BAG-Entscheidung

Die heutige Rechtslage hat zwei Stationen. Der Europäische Gerichtshof hat am 14. Mai 2019 (C-55/18) entschieden, dass die Mitgliedstaaten Arbeitgeber verpflichten müssen, ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Messung der täglichen Arbeitszeit einzurichten. Das Bundesarbeitsgericht hat daraus im Beschluss vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) abgeleitet, dass diese Pflicht in Deutschland bereits nach geltendem Arbeitsschutzrecht besteht. Auf ein neues Gesetz muss also niemand warten: Das „Ob“ ist entschieden, offen ist nur die gesetzliche Ausgestaltung des „Wie“.

Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten im Detail

Neben der allgemeinen Erfassungspflicht bestehen seit Langem besondere gesetzliche Dokumentationspflichten, die ein System abbilden sollte:

Eine App erfüllt diese Pflichten nicht automatisch. Sie muss so konfiguriert sein, dass Mehrarbeit, Minijob-Zeiten und Ausgleichszeiträume tatsächlich dokumentiert und im Prüffall auswertbar sind.

Geplant, aber nicht geltendes Recht: elektronische Erfassung

Ein Referentenentwurf vom Juni 2026 sieht vor, die Arbeitszeiterfassung grundsätzlich elektronisch auszugestalten. Das ist ein Planungsstand, kein geltendes Recht: Bis zu einer Verabschiedung bleibt die Form frei, und handschriftliche Aufzeichnungen genügen formal weiterhin. Wer heute ein System auswählt, kann die absehbare Richtung aber einpreisen – eine bereits digitale Erfassung müsste bei einer späteren gesetzlichen Formvorgabe nicht umgestellt werden.

Was eine App organisatorisch leisten sollte

Warum Aplano hier gut passt

Aplano verbindet Zeitstempel, Pausenregeln, laufende Stundenkonten und Konfliktmeldungen mit dem Dienstplan. Dadurch kann die Prüfung an der geplanten Schicht ansetzen. Die Software garantiert keine Rechtskonformität von allein; entscheidend bleiben korrekte Regeln und tatsächliche Nutzung.

Kurz erklärt

Häufige Fragen

Welche Arbeitszeiten müssen dokumentiert werden?
Nach der aktuellen BMAS-Darstellung sind Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit zu erfassen. Pausen müssen so abgebildet sein, dass die tatsächliche Dauer nachvollziehbar bleibt.
Muss die Zeiterfassung schon heute elektronisch sein?
Die Pflicht zur vollständigen Erfassung gilt bereits. Das BMAS nennt derzeit aber keine allgemeine Formvorschrift; eine handschriftliche Aufzeichnung ist weiterhin möglich. Für Auswertung und Nachvollziehbarkeit ist eine digitale Lösung oft praktischer.
Ist Aplano auch für kleine Teams geeignet?
Ja. Die Abrechnung erfolgt pro aktivem Mitarbeiter. Für Arbeitszeiterfassung wird der Pro-Tarif benötigt; er kostet laut Preisseite 4,50 Euro je Mitarbeiter und Monat zuzüglich Umsatzsteuer.
Kann Aplano Arbeitszeit ohne vorgeplante Schicht erfassen?
Ja. Laut Funktionsübersicht ist Stempeln auch ohne vorher angelegte Schicht möglich. Das ist für flexible Einsätze und kleine Betriebe relevant.
Funktioniert Vertrauensarbeitszeit weiterhin?
Ja. Beschäftigte können die Lage ihrer Arbeitszeit weiterhin eigenverantwortlich bestimmen; die tatsächliche Arbeitszeit und die Grenzen des Arbeitszeitschutzes bleiben dennoch zu dokumentieren.
Was ist bei GPS oder Geofencing zu beachten?
Ein klarer Zweck, Datensparsamkeit, transparente Information und eine passende Rechtsgrundlage sind wichtig. Punktuelle Standortprüfung beim Stempeln ist von dauerhafter Bewegungsüberwachung zu unterscheiden.
Wer bleibt verantwortlich, wenn Mitarbeitende selbst stempeln?
Der Arbeitgeber kann die Aufzeichnung nach BMAS-Auffassung delegieren, bleibt aber für die öffentlich-rechtlichen Vorgaben verantwortlich.
Hat der Betriebsrat mitzubestimmen?
Bei der Ausgestaltung eines technischen Systems kann nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht bestehen, soweit Regelungsspielraum vorhanden ist.
Wie lange müssen Arbeitszeitnachweise aufbewahrt werden?
Nach § 16 Abs. 2 ArbZG sind Aufzeichnungen über die Mehrarbeit mindestens zwei Jahre aufzubewahren; § 17 MiLoG verlangt für Minijobber ebenfalls zwei Jahre. In der Praxis ist eine einheitliche Aufbewahrung von mindestens zwei Jahren für alle Zeitnachweise sinnvoll.
Kommt eine Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung?
Ein Referentenentwurf vom Juni 2026 sieht eine grundsätzlich elektronische Erfassung vor. Das ist geplant, aber nicht geltendes Recht; derzeit bleibt die Form der Aufzeichnung frei.

Über die Autorin

Dr. Katharina Müller ist Arbeitswissenschaftlerin und Expertin für Personalplanung, Arbeitszeitgestaltung und Workforce Management.

Nachprüfbar

Quellen und Stand

  1. BMAS: Fragen und Antworten zur Arbeitszeiterfassung (Pflicht, Form, 82-Prozent-Wert).
  2. Bundesarbeitsgericht, Beschluss 1 ABR 22/21.
  3. Aplano: Preise und Funktionsmatrix, abgerufen Juli 2026.
  4. Aplano: Zeiterfassung per App, Geofencing und Terminal.
  5. TimeTac Preise, timr Preise und Timebutler Preise, Anbieterangaben.
  6. OMR Reviews: Aplano 4,7/5 bei 206.
  7. OMR Reviews: timr 4,7/5 bei 186.
  8. G2: Clockify vs. Toggl Track.
  9. Clockify: Anbieterangabe 4,8/5 bei 9.000+ Capterra-Bewertungen.
  10. Arbeitszeitgesetz, insbesondere §§ 3 bis 5 und § 16 Abs. 2.
  11. § 17 Mindestlohngesetz (Aufzeichnungspflichten für geringfügig Beschäftigte).

Redaktionell geprüft am 18. Juli 2026, zuletzt aktualisiert am 31. Juli 2026. Preis- und Funktionsangaben können sich ändern; verbindlich sind die Angaben der Anbieter. Rechtsinformationen ersetzen keine Beratung im Einzelfall.