Start / Blog / Azubi-Überstunden

Blog · Ausbildung

Dürfen Azubis Überstunden machen? Regeln, Grenzen und Ausgleich in der Ausbildung

Jeder dritte Azubi macht laut DGB-Ausbildungsreport regelmäßig Überstunden – und ein Teil davon bekommt weder Geld noch Freizeit dafür. Dabei ist die Rechtslage klarer als in vielen Arbeitsverhältnissen: Das Berufsbildungsgesetz schreibt den Ausgleich zwingend vor, und für Minderjährige gelten harte Obergrenzen. Dieser Beitrag ordnet die Regeln und zeigt, was die Zeiterfassung dafür festhalten muss.

Von Dr. Katharina Müller · 20. September 2026 · Quellen am Seitenende

Kurz beantwortet: Azubis dürfen Überstunden machen – aber nur ausnahmsweise, nur für Tätigkeiten, die dem Ausbildungszweck dienen (§ 14 Abs. 3 BBiG), und nur innerhalb der Grenzen des Arbeitszeitgesetzes (volljährig: bis zu zehn Stunden täglich mit Ausgleich) beziehungsweise des Jugendarbeitsschutzgesetzes (unter 18: acht Stunden täglich, 40 Stunden wöchentlich, Mehrarbeit nur in Notfällen). Jede Stunde über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinaus ist nach § 17 Abs. 7 BBiG gesondert zu vergüten oder durch Freizeit auszugleichen; ein Zuschlag ist gesetzlich nicht vorgesehen, pauschale Abgeltung unwirksam. Berufsschulzeiten zählen einschließlich Wegezeit als Ausbildungszeit. Bei 1.000 Euro Vergütung und 40 Wochenstunden liegt der Stundensatz bei 5,75 Euro.

Warum Azubi-Überstunden ein Sonderfall sind

Ein Ausbildungsverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis. Der Betrieb schuldet nicht Arbeitsleistung gegen Geld, sondern die Vermittlung beruflicher Handlungsfähigkeit (§ 1 Abs. 3 BBiG). Daraus folgen zwei Regeln, die für Überstunden entscheidend sind. Erstens dürfen Auszubildenden nach § 14 Abs. 3 BBiG nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und ihren körperlichen Kräften angemessen sind. Wer einen Azubi abends länger dabehält, weil eine Fachkraft fehlt, überträgt ihm in dieser Zeit meist keine Ausbildung, sondern Ersatzarbeit – und das ist nach § 101 Abs. 1 Nr. 4 BBiG eine Ordnungswidrigkeit. Zweitens legt der Ausbildungsvertrag nach § 11 Abs. 1 BBiG die regelmäßige tägliche Ausbildungszeit fest; sie ist die Bezugsgröße, ab der jede weitere Stunde als Überstunde gilt.

Eine allgemeine Pflicht, Überstunden zu leisten, gibt es für Auszubildende nicht. Zulässig sind sie, wenn sie ausbildungsbezogen sind – etwa weil ein Arbeitsvorgang zu Ende geführt werden muss, den der Azubi lernt, oder weil eine Schulung länger dauert – und wenn Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Ausbildungsvertrag sie nicht ausschließen. Dauerhafte Mehrarbeit, um Personallücken zu füllen, ist dagegen unzulässig, unabhängig davon, ob sie bezahlt wird.

Die Zahlen aus dem Ausbildungsreport 2025

Der DGB-Ausbildungsreport 2025 (9.090 befragte Auszubildende aus den 25 häufigsten Berufen, Erhebung September 2024 bis April 2025) nennt 32,3 Prozent Auszubildende, die regelmäßig Überstunden leisten – bei Köchinnen und Köchen 50,6 Prozent, bei Automobilkaufleuten 49,1 Prozent, bei Bankkaufleuten 45,8 Prozent. 7,5 Prozent erhalten dafür weder Vergütung noch Freizeit, was gegen § 17 Abs. 7 BBiG verstößt. 14,7 Prozent müssen immer oder häufig ausbildungsfremde Aufgaben übernehmen.

Welche Grenzen gelten für volljährige Azubis?

Ab 18 Jahren gilt das Arbeitszeitgesetz wie für alle Beschäftigten. Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden betragen und auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG). Nach mehr als sechs Stunden sind 30 Minuten Pause fällig, nach mehr als neun Stunden 45 Minuten (§ 4 ArbZG); zwischen zwei Ausbildungstagen liegen elf Stunden Ruhezeit (§ 5 ArbZG). Diese Grenzen gelten für die Summe aus Betrieb und Berufsschule, denn beides ist Ausbildungszeit.

Das Arbeitszeitgesetz setzt allerdings nur den äußeren Rahmen. Die Frage, ob eine Überstunde angeordnet werden darf, entscheidet das Berufsbildungsgesetz: Ausbildungsbezug, Zumutbarkeit und Ausgleich. Ein volljähriger Azubi, der an drei Tagen je zehn Stunden am Empfang aushilft, bewegt sich innerhalb des Arbeitszeitgesetzes – und dennoch außerhalb des Zulässigen, wenn er in diesen Stunden nichts lernt.

Welche Grenzen gelten unter 18?

Für minderjährige Auszubildende gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz, und es kennt keine Verlängerung auf zehn Stunden. Die Obergrenzen sind absolut, mit zwei engen Ausnahmen.

Arbeitszeitgrenzen für Auszubildende unter 18 nach dem JArbSchG
RegelGrenzeFundstelle
Tägliche Arbeitszeit8 Stunden§ 8 Abs. 1
Wöchentliche Arbeitszeit40 Stunden§ 8 Abs. 1
Verlängerung8,5 Stunden, wenn ein anderer Werktag derselben Woche kürzer ist§ 8 Abs. 2
BrückentageAusfall vor oder nach Feiertagen darf über fünf Wochen verteilt werden; Durchschnitt 40 Stunden, Tag höchstens 8,5 Stunden§ 8 Abs. 2a
NotfälleVorübergehende, unaufschiebbare Arbeiten, wenn keine Erwachsenen verfügbar sind; Ausgleich durch Freizeit innerhalb von drei Wochen§ 21
Ruhepausen30 Minuten bei 4,5 bis 6 Stunden, 60 Minuten bei mehr als 6 Stunden§ 11
Ruhezeit12 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen§ 13
NachtruheBeschäftigung nur 6 bis 20 Uhr; über 16 Jahren im Gastgewerbe bis 22 Uhr, in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr, in Bäckereien ab 5 Uhr§ 14
Fünf-Tage-WocheBeschäftigung an höchstens fünf Tagen je Woche§ 15

Praktisch bedeutet das: Eine „Überstunde“ im Sinne von mehr als acht Stunden am Tag ist für Minderjährige nur über die Achteinhalb-Stunden-Regel möglich, und auch dann nur mit Verkürzung an einem anderen Tag derselben Woche. Alles darüber hinaus ist ausschließlich in echten Notfällen erlaubt – ein Wasserrohrbruch, nicht die Inventur – und muss binnen drei Wochen durch Freizeit ausgeglichen werden. Verstöße kosten nach § 58 JArbSchG bis zu 30.000 Euro; wer vorsätzlich handelt und die Gesundheit des Jugendlichen gefährdet, macht sich strafbar.

Wie werden Berufsschulzeiten angerechnet?

Die häufigste Quelle für stille Überstunden ist die Berufsschule. § 15 BBiG regelt seit der Reform 2020 für alle Auszubildenden einheitlich, was zählt – und seit der Änderung durch das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz 2024 ausdrücklich auch die Wegezeit.

Anrechnung von Berufsschul- und Prüfungszeiten nach § 15 BBiG
SituationFreistellungAnrechnung auf die Ausbildungszeit
Unterricht beginnt vor 9 Uhrkeine Beschäftigung vor dem Unterricht–
Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden (je 45 Minuten)einmal pro Woche ganzer Tag freidurchschnittliche tägliche Ausbildungszeit, z. B. 8 Stunden
Berufsschultag mit bis zu fünf UnterrichtsstundenRückkehr in den Betrieb kann verlangt werdenUnterrichtszeit einschließlich Pausen und Wegezeit Schule–Betrieb
Blockunterricht mit mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagenganze Woche frei; bis zu zwei Stunden betriebliche Ausbildung je Woche zulässigdurchschnittliche wöchentliche Ausbildungszeit, z. B. 40 Stunden
Prüfungen und Maßnahmen außerhalb des BetriebsFreistellungDauer einschließlich Pausen und Wegezeit
Arbeitstag vor der schriftlichen Abschlussprüfungfreidurchschnittliche tägliche Ausbildungszeit

Ein Rechenbeispiel: Der Azubi hat eine 40-Stunden-Woche mit acht Stunden täglich. Montag ist Berufsschule mit sechs Unterrichtsstunden – er bleibt den ganzen Tag frei, es werden acht Stunden gutgeschrieben. Dienstag hat er vier Unterrichtsstunden von 8 bis 11:15 Uhr und fährt 30 Minuten in den Betrieb: Angerechnet werden 3 Stunden 15 Minuten Unterricht einschließlich Pausen plus 30 Minuten Weg, also 3:45 Stunden; im Betrieb darf er an diesem Tag noch 4:15 Stunden ausgebildet werden. Wer ihn bis 17 Uhr dabehält, produziert Überstunden, die nach § 17 Abs. 7 BBiG auszugleichen sind. Genau diese Rechnung geht ohne Zeiterfassung regelmäßig verloren.

Vergütung oder Freizeit: Was § 17 Abs. 7 BBiG verlangt

„Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch die Gewährung entsprechender Freizeit auszugleichen.“ Der Satz ist zwingend; er kann weder im Ausbildungsvertrag noch durch Betriebsvereinbarung abbedungen werden. Drei Punkte sind in der Praxis wichtig. Kein Zuschlag: „Besonders“ bedeutet gesondert – zusätzlich zur Ausbildungsvergütung –, nicht erhöht. Zuschläge ergeben sich nur aus Tarifverträgen. Keine Pauschale: Klauseln wie „Überstunden sind mit der Ausbildungsvergütung abgegolten“ sind unwirksam. Wahlrecht beim Betrieb: Ob Geld oder Freizeit, entscheidet grundsätzlich der Ausbildende; der Freizeitausgleich muss aber zeitnah erfolgen und während der Ausbildungszeit liegen, nicht in der Berufsschulzeit.

Stundensatz für Azubi-Überstunden bei 40 Wochenstunden (Monatsfaktor 4,35)
Ausbildungsvergütung je MonatMonatsstundenStundensatz5 Überstunden im Monat
724 € (Mindestvergütung 1. Jahr 2026)1744,16 €20,80 €
854 € (Mindestvergütung 2. Jahr)1744,91 €24,55 €
1.000 €1745,75 €28,75 €
1.250 €1747,18 €35,90 €

Der gesetzliche Mindestlohn gilt nach § 22 Abs. 3 MiLoG nicht für Auszubildende; die Untergrenze ist die Mindestausbildungsvergütung nach § 17 Abs. 2 BBiG, die für Ausbildungsbeginn 2026 bei 724 Euro im ersten, 854 Euro im zweiten, 977 Euro im dritten und 1.014 Euro im vierten Jahr liegt. Bei einer 38,5-Stunden-Woche beträgt der Monatsfaktor 167,5 Stunden, bei 37,5 Stunden 163,1. Wer die Vergütung in Freizeit ausgleicht, schreibt schlicht die Stunden gut – das ist die einfachere und bei Minderjährigen die vorgeschriebene Variante.

Was die Zeiterfassung für Azubis leisten muss

Für Auszubildende gilt die Aufzeichnungspflicht wie für alle Beschäftigten – das Bundesarbeitsgericht hat sie 2022 aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG hergeleitet, und § 16 Abs. 2 ArbZG verlangt ohnehin die Aufzeichnung jeder Stunde über acht hinaus. Für den Ausbildungsbetrieb kommt hinzu, dass er die Anrechnung der Berufsschulzeiten nachweisen muss, wenn die zuständige Kammer oder die Gewerbeaufsicht prüft. Eine Zeiterfassung-App braucht dafür vier Dinge: ein eigenes Sollzeitprofil je Azubi mit der vertraglichen täglichen Ausbildungszeit; eine Zeitart „Berufsschule“, die Unterricht, Pausen und Wegezeit als Ausbildungszeit gutschreibt, ohne dass der Azubi stempeln muss; eine Altersgrenze im Regelwerk, die bei unter 18-Jährigen ab acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche warnt und die Zwölf-Stunden-Ruhezeit prüft; und ein Stundenkonto, auf dem der Freizeitausgleich sichtbar abgebaut wird.

Bei Aplano lassen sich Sollstunden je Person hinterlegen, Abwesenheiten wie Berufsschule als eigene Art führen und Überstunden auf dem Stundenkonto ausweisen; Pausen- und Ruhezeithinweise nach dem Arbeitszeitgesetz gehören zum Funktionsumfang, die Zeiterfassung selbst zum Pro-Tarif für 4,50 € pro Mitarbeiter und Monat zzgl. MwSt., vierzehn Tage kostenlos testbar. Welche weiteren Apps Sollzeitprofile und Konten sauber abbilden, ordnet der Systemvergleich ein; wie Überstunden generell zu dokumentieren sind, zeigt der Beitrag zum Minijob-Stundenzettel am Beispiel der strengsten Aufzeichnungspflicht.

Kurz erklärt

Häufige Fragen

Dürfen Azubis überhaupt Überstunden machen?
Ja, aber nur ausnahmsweise. Der Ausbildungsvertrag legt die regelmäßige tägliche Ausbildungszeit fest, und Aufgaben dürfen nach § 14 Abs. 3 BBiG nur übertragen werden, wenn sie dem Ausbildungszweck dienen. Mehrarbeit ist deshalb zulässig, wenn sie ausbildungsbezogen ist und die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes oder – unter 18 Jahren – des Jugendarbeitsschutzgesetzes einhält. Als Dauerlösung für Personalmangel sind Azubi-Überstunden unzulässig.
Müssen Überstunden von Azubis bezahlt werden?
Ja. Nach § 17 Abs. 7 BBiG ist jede Beschäftigung über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinaus besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen. Einen gesetzlichen Zuschlag gibt es nicht; „besonders“ heißt gesondert und zusätzlich zur Ausbildungsvergütung. Tarifverträge können Zuschläge vorsehen. Pauschale Abgeltungsklauseln im Ausbildungsvertrag sind unwirksam.
Wie viele Überstunden dürfen Azubis unter 18 machen?
Nach § 8 JArbSchG sind höchstens acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich erlaubt. Achteinhalb Stunden sind nur zulässig, wenn ein anderer Werktag derselben Woche entsprechend kürzer ist. Darüber hinaus dürfen Jugendliche nach § 21 JArbSchG nur bei vorübergehenden, unaufschiebbaren Arbeiten in Notfällen eingesetzt werden, wenn keine Erwachsenen verfügbar sind – und die Mehrarbeit ist innerhalb von drei Wochen durch Freizeit auszugleichen.
Zählt der Berufsschultag als Arbeitszeit?
Ja. Nach § 15 BBiG wird die Unterrichtszeit einschließlich Pausen und der notwendigen Wegezeiten zwischen Berufsschule und Betrieb auf die Ausbildungszeit angerechnet. Ein Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von je 45 Minuten zählt einmal pro Woche als voller Ausbildungstag, eine Blockwoche mit mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen als volle Ausbildungswoche. Vor einem Unterricht, der vor 9 Uhr beginnt, darf der Azubi nicht beschäftigt werden.
Wie wird der Stundensatz für Azubi-Überstunden berechnet?
Aus der monatlichen Ausbildungsvergütung geteilt durch die monatlichen Ausbildungsstunden, üblicherweise Wochenstunden × 4,35. Bei 1.000 Euro und einer 40-Stunden-Woche sind das 1.000 ÷ 174 = 5,75 Euro je Stunde. Der gesetzliche Mindestlohn gilt nach § 22 Abs. 3 MiLoG nicht für Auszubildende; die Mindestausbildungsvergütung beträgt 2026 im ersten Jahr 724 Euro.
Was droht Ausbildungsbetrieben bei Verstößen?
Ausbildungsfremde Aufgaben und die Verweigerung der Freistellung für die Berufsschule sind nach § 101 BBiG Ordnungswidrigkeiten mit bis zu 5.000 Euro Bußgeld. Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz kosten nach § 58 JArbSchG bis zu 30.000 Euro und sind bei vorsätzlicher Gesundheitsgefährdung strafbar. Dazu kommen Nachzahlungsansprüche der Auszubildenden und im Wiederholungsfall die Entziehung der Ausbildungsberechtigung.

← Alle Blog-Artikel · Arbeitszeitbetrug · Lexikon: Arbeitszeitkonto · Rechtslage

Über die Autorin

Dr. Katharina Müller ist Arbeitswissenschaftlerin und Expertin für Personalplanung, Arbeitszeitgestaltung und Workforce Management.

Nachprüfbar

Quellen und Stand

  1. § 17 BBiG – Vergütungsanspruch und Mindestvergütung, insbesondere Absatz 7 (Überstunden) und Absatz 2 (Mindestausbildungsvergütung).
  2. § 14 BBiG – Berufsausbildung, Absatz 3 (Ausbildungszweck).
  3. § 15 BBiG – Freistellung, Anrechnung (Berufsschule, Prüfungen, Wegezeiten).
  4. § 101 BBiG – Bußgeldvorschriften: bis 5.000 Euro bei ausbildungsfremden Aufgaben und verweigerter Freistellung.
  5. § 8 JArbSchG – Dauer der Arbeitszeit, § 21 JArbSchG – Ausnahmen in besonderen Fällen, § 14 JArbSchG – Nachtruhe, § 58 JArbSchG – Bußgeld- und Strafvorschriften.
  6. Arbeitszeitgesetz, §§ 3, 4, 5 und 16.
  7. § 22 MiLoG – Persönlicher Anwendungsbereich, Absatz 3 (Auszubildende).
  8. BIBB: Mindestausbildungsvergütung steigt 2026 auf 724 Euro – Sätze 724/854/977/1.014 Euro.
  9. DGB-Ausbildungsreport 2025, Pressemitteilung vom 21. August 2025.
  10. Haufe: Welche Arbeitszeiten in der Ausbildung gelten, abgerufen September 2026.
  11. Aplano: Zeiterfassung, Abwesenheiten und Stundenkonten, abgerufen September 2026.

Redaktionell geprüft am 20. September 2026. Stundensätze sind Rechenbeispiele mit dem Monatsfaktor 4,35 und auf zwei Nachkommastellen gerundet; Tarifverträge können abweichende Faktoren, Zuschläge und Ausschlüsse vorsehen. Rechtsinformationen ersetzen keine Beratung im Einzelfall.