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Dürfen Azubis Überstunden machen? Regeln, Grenzen und Ausgleich in der Ausbildung
Jeder dritte Azubi macht laut DGB-Ausbildungsreport regelmäßig Überstunden – und ein Teil davon bekommt weder Geld noch Freizeit dafür. Dabei ist die Rechtslage klarer als in vielen Arbeitsverhältnissen: Das Berufsbildungsgesetz schreibt den Ausgleich zwingend vor, und für Minderjährige gelten harte Obergrenzen. Dieser Beitrag ordnet die Regeln und zeigt, was die Zeiterfassung dafür festhalten muss.
Warum Azubi-Überstunden ein Sonderfall sind
Ein Ausbildungsverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis. Der Betrieb schuldet nicht Arbeitsleistung gegen Geld, sondern die Vermittlung beruflicher Handlungsfähigkeit (§ 1 Abs. 3 BBiG). Daraus folgen zwei Regeln, die für Überstunden entscheidend sind. Erstens dürfen Auszubildenden nach § 14 Abs. 3 BBiG nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und ihren körperlichen Kräften angemessen sind. Wer einen Azubi abends länger dabehält, weil eine Fachkraft fehlt, überträgt ihm in dieser Zeit meist keine Ausbildung, sondern Ersatzarbeit – und das ist nach § 101 Abs. 1 Nr. 4 BBiG eine Ordnungswidrigkeit. Zweitens legt der Ausbildungsvertrag nach § 11 Abs. 1 BBiG die regelmäßige tägliche Ausbildungszeit fest; sie ist die Bezugsgröße, ab der jede weitere Stunde als Überstunde gilt.
Eine allgemeine Pflicht, Überstunden zu leisten, gibt es für Auszubildende nicht. Zulässig sind sie, wenn sie ausbildungsbezogen sind – etwa weil ein Arbeitsvorgang zu Ende geführt werden muss, den der Azubi lernt, oder weil eine Schulung länger dauert – und wenn Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Ausbildungsvertrag sie nicht ausschließen. Dauerhafte Mehrarbeit, um Personallücken zu füllen, ist dagegen unzulässig, unabhängig davon, ob sie bezahlt wird.
Die Zahlen aus dem Ausbildungsreport 2025
Der DGB-Ausbildungsreport 2025 (9.090 befragte Auszubildende aus den 25 häufigsten Berufen, Erhebung September 2024 bis April 2025) nennt 32,3 Prozent Auszubildende, die regelmäßig Überstunden leisten – bei Köchinnen und Köchen 50,6 Prozent, bei Automobilkaufleuten 49,1 Prozent, bei Bankkaufleuten 45,8 Prozent. 7,5 Prozent erhalten dafür weder Vergütung noch Freizeit, was gegen § 17 Abs. 7 BBiG verstößt. 14,7 Prozent müssen immer oder häufig ausbildungsfremde Aufgaben übernehmen.
Welche Grenzen gelten für volljährige Azubis?
Ab 18 Jahren gilt das Arbeitszeitgesetz wie für alle Beschäftigten. Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden betragen und auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG). Nach mehr als sechs Stunden sind 30 Minuten Pause fällig, nach mehr als neun Stunden 45 Minuten (§ 4 ArbZG); zwischen zwei Ausbildungstagen liegen elf Stunden Ruhezeit (§ 5 ArbZG). Diese Grenzen gelten für die Summe aus Betrieb und Berufsschule, denn beides ist Ausbildungszeit.
Das Arbeitszeitgesetz setzt allerdings nur den äußeren Rahmen. Die Frage, ob eine Überstunde angeordnet werden darf, entscheidet das Berufsbildungsgesetz: Ausbildungsbezug, Zumutbarkeit und Ausgleich. Ein volljähriger Azubi, der an drei Tagen je zehn Stunden am Empfang aushilft, bewegt sich innerhalb des Arbeitszeitgesetzes – und dennoch außerhalb des Zulässigen, wenn er in diesen Stunden nichts lernt.
Welche Grenzen gelten unter 18?
Für minderjährige Auszubildende gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz, und es kennt keine Verlängerung auf zehn Stunden. Die Obergrenzen sind absolut, mit zwei engen Ausnahmen.
| Regel | Grenze | Fundstelle |
|---|---|---|
| Tägliche Arbeitszeit | 8 Stunden | § 8 Abs. 1 |
| Wöchentliche Arbeitszeit | 40 Stunden | § 8 Abs. 1 |
| Verlängerung | 8,5 Stunden, wenn ein anderer Werktag derselben Woche kürzer ist | § 8 Abs. 2 |
| Brückentage | Ausfall vor oder nach Feiertagen darf über fünf Wochen verteilt werden; Durchschnitt 40 Stunden, Tag höchstens 8,5 Stunden | § 8 Abs. 2a |
| Notfälle | Vorübergehende, unaufschiebbare Arbeiten, wenn keine Erwachsenen verfügbar sind; Ausgleich durch Freizeit innerhalb von drei Wochen | § 21 |
| Ruhepausen | 30 Minuten bei 4,5 bis 6 Stunden, 60 Minuten bei mehr als 6 Stunden | § 11 |
| Ruhezeit | 12 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen | § 13 |
| Nachtruhe | Beschäftigung nur 6 bis 20 Uhr; über 16 Jahren im Gastgewerbe bis 22 Uhr, in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr, in Bäckereien ab 5 Uhr | § 14 |
| Fünf-Tage-Woche | Beschäftigung an höchstens fünf Tagen je Woche | § 15 |
Praktisch bedeutet das: Eine „Überstunde“ im Sinne von mehr als acht Stunden am Tag ist für Minderjährige nur über die Achteinhalb-Stunden-Regel möglich, und auch dann nur mit Verkürzung an einem anderen Tag derselben Woche. Alles darüber hinaus ist ausschließlich in echten Notfällen erlaubt – ein Wasserrohrbruch, nicht die Inventur – und muss binnen drei Wochen durch Freizeit ausgeglichen werden. Verstöße kosten nach § 58 JArbSchG bis zu 30.000 Euro; wer vorsätzlich handelt und die Gesundheit des Jugendlichen gefährdet, macht sich strafbar.
Wie werden Berufsschulzeiten angerechnet?
Die häufigste Quelle für stille Überstunden ist die Berufsschule. § 15 BBiG regelt seit der Reform 2020 für alle Auszubildenden einheitlich, was zählt – und seit der Änderung durch das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz 2024 ausdrücklich auch die Wegezeit.
| Situation | Freistellung | Anrechnung auf die Ausbildungszeit |
|---|---|---|
| Unterricht beginnt vor 9 Uhr | keine Beschäftigung vor dem Unterricht | – |
| Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden (je 45 Minuten) | einmal pro Woche ganzer Tag frei | durchschnittliche tägliche Ausbildungszeit, z. B. 8 Stunden |
| Berufsschultag mit bis zu fünf Unterrichtsstunden | Rückkehr in den Betrieb kann verlangt werden | Unterrichtszeit einschließlich Pausen und Wegezeit Schule–Betrieb |
| Blockunterricht mit mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen | ganze Woche frei; bis zu zwei Stunden betriebliche Ausbildung je Woche zulässig | durchschnittliche wöchentliche Ausbildungszeit, z. B. 40 Stunden |
| Prüfungen und Maßnahmen außerhalb des Betriebs | Freistellung | Dauer einschließlich Pausen und Wegezeit |
| Arbeitstag vor der schriftlichen Abschlussprüfung | frei | durchschnittliche tägliche Ausbildungszeit |
Ein Rechenbeispiel: Der Azubi hat eine 40-Stunden-Woche mit acht Stunden täglich. Montag ist Berufsschule mit sechs Unterrichtsstunden – er bleibt den ganzen Tag frei, es werden acht Stunden gutgeschrieben. Dienstag hat er vier Unterrichtsstunden von 8 bis 11:15 Uhr und fährt 30 Minuten in den Betrieb: Angerechnet werden 3 Stunden 15 Minuten Unterricht einschließlich Pausen plus 30 Minuten Weg, also 3:45 Stunden; im Betrieb darf er an diesem Tag noch 4:15 Stunden ausgebildet werden. Wer ihn bis 17 Uhr dabehält, produziert Überstunden, die nach § 17 Abs. 7 BBiG auszugleichen sind. Genau diese Rechnung geht ohne Zeiterfassung regelmäßig verloren.
Vergütung oder Freizeit: Was § 17 Abs. 7 BBiG verlangt
„Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch die Gewährung entsprechender Freizeit auszugleichen.“ Der Satz ist zwingend; er kann weder im Ausbildungsvertrag noch durch Betriebsvereinbarung abbedungen werden. Drei Punkte sind in der Praxis wichtig. Kein Zuschlag: „Besonders“ bedeutet gesondert – zusätzlich zur Ausbildungsvergütung –, nicht erhöht. Zuschläge ergeben sich nur aus Tarifverträgen. Keine Pauschale: Klauseln wie „Überstunden sind mit der Ausbildungsvergütung abgegolten“ sind unwirksam. Wahlrecht beim Betrieb: Ob Geld oder Freizeit, entscheidet grundsätzlich der Ausbildende; der Freizeitausgleich muss aber zeitnah erfolgen und während der Ausbildungszeit liegen, nicht in der Berufsschulzeit.
| Ausbildungsvergütung je Monat | Monatsstunden | Stundensatz | 5 Überstunden im Monat |
|---|---|---|---|
| 724 € (Mindestvergütung 1. Jahr 2026) | 174 | 4,16 € | 20,80 € |
| 854 € (Mindestvergütung 2. Jahr) | 174 | 4,91 € | 24,55 € |
| 1.000 € | 174 | 5,75 € | 28,75 € |
| 1.250 € | 174 | 7,18 € | 35,90 € |
Der gesetzliche Mindestlohn gilt nach § 22 Abs. 3 MiLoG nicht für Auszubildende; die Untergrenze ist die Mindestausbildungsvergütung nach § 17 Abs. 2 BBiG, die für Ausbildungsbeginn 2026 bei 724 Euro im ersten, 854 Euro im zweiten, 977 Euro im dritten und 1.014 Euro im vierten Jahr liegt. Bei einer 38,5-Stunden-Woche beträgt der Monatsfaktor 167,5 Stunden, bei 37,5 Stunden 163,1. Wer die Vergütung in Freizeit ausgleicht, schreibt schlicht die Stunden gut – das ist die einfachere und bei Minderjährigen die vorgeschriebene Variante.
Was die Zeiterfassung für Azubis leisten muss
Für Auszubildende gilt die Aufzeichnungspflicht wie für alle Beschäftigten – das Bundesarbeitsgericht hat sie 2022 aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG hergeleitet, und § 16 Abs. 2 ArbZG verlangt ohnehin die Aufzeichnung jeder Stunde über acht hinaus. Für den Ausbildungsbetrieb kommt hinzu, dass er die Anrechnung der Berufsschulzeiten nachweisen muss, wenn die zuständige Kammer oder die Gewerbeaufsicht prüft. Eine Zeiterfassung-App braucht dafür vier Dinge: ein eigenes Sollzeitprofil je Azubi mit der vertraglichen täglichen Ausbildungszeit; eine Zeitart „Berufsschule“, die Unterricht, Pausen und Wegezeit als Ausbildungszeit gutschreibt, ohne dass der Azubi stempeln muss; eine Altersgrenze im Regelwerk, die bei unter 18-Jährigen ab acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche warnt und die Zwölf-Stunden-Ruhezeit prüft; und ein Stundenkonto, auf dem der Freizeitausgleich sichtbar abgebaut wird.
Bei Aplano lassen sich Sollstunden je Person hinterlegen, Abwesenheiten wie Berufsschule als eigene Art führen und Überstunden auf dem Stundenkonto ausweisen; Pausen- und Ruhezeithinweise nach dem Arbeitszeitgesetz gehören zum Funktionsumfang, die Zeiterfassung selbst zum Pro-Tarif für 4,50 € pro Mitarbeiter und Monat zzgl. MwSt., vierzehn Tage kostenlos testbar. Welche weiteren Apps Sollzeitprofile und Konten sauber abbilden, ordnet der Systemvergleich ein; wie Überstunden generell zu dokumentieren sind, zeigt der Beitrag zum Minijob-Stundenzettel am Beispiel der strengsten Aufzeichnungspflicht.
Kurz erklärt
Häufige Fragen
Dürfen Azubis überhaupt Überstunden machen?
Müssen Überstunden von Azubis bezahlt werden?
Wie viele Überstunden dürfen Azubis unter 18 machen?
Zählt der Berufsschultag als Arbeitszeit?
Wie wird der Stundensatz für Azubi-Überstunden berechnet?
Was droht Ausbildungsbetrieben bei Verstößen?
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Über die Autorin
Dr. Katharina Müller ist Arbeitswissenschaftlerin und Expertin für Personalplanung, Arbeitszeitgestaltung und Workforce Management.
Nachprüfbar
Quellen und Stand
- § 17 BBiG – Vergütungsanspruch und Mindestvergütung, insbesondere Absatz 7 (Überstunden) und Absatz 2 (Mindestausbildungsvergütung).
- § 14 BBiG – Berufsausbildung, Absatz 3 (Ausbildungszweck).
- § 15 BBiG – Freistellung, Anrechnung (Berufsschule, Prüfungen, Wegezeiten).
- § 101 BBiG – Bußgeldvorschriften: bis 5.000 Euro bei ausbildungsfremden Aufgaben und verweigerter Freistellung.
- § 8 JArbSchG – Dauer der Arbeitszeit, § 21 JArbSchG – Ausnahmen in besonderen Fällen, § 14 JArbSchG – Nachtruhe, § 58 JArbSchG – Bußgeld- und Strafvorschriften.
- Arbeitszeitgesetz, §§ 3, 4, 5 und 16.
- § 22 MiLoG – Persönlicher Anwendungsbereich, Absatz 3 (Auszubildende).
- BIBB: Mindestausbildungsvergütung steigt 2026 auf 724 Euro – Sätze 724/854/977/1.014 Euro.
- DGB-Ausbildungsreport 2025, Pressemitteilung vom 21. August 2025.
- Haufe: Welche Arbeitszeiten in der Ausbildung gelten, abgerufen September 2026.
- Aplano: Zeiterfassung, Abwesenheiten und Stundenkonten, abgerufen September 2026.
Redaktionell geprüft am 20. September 2026. Stundensätze sind Rechenbeispiele mit dem Monatsfaktor 4,35 und auf zwei Nachkommastellen gerundet; Tarifverträge können abweichende Faktoren, Zuschläge und Ausschlüsse vorsehen. Rechtsinformationen ersetzen keine Beratung im Einzelfall.