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Zeiterfassung-App fürs Handwerk: Baustelle, Fahrzeit, Nachweis

Drei Einsatzorte an einem Tag, Funkloch im Keller, abends der Stundenzettel auf dem Beifahrersitz: Im Handwerk scheitert Zeiterfassung selten am guten Willen, sondern an den Rahmenbedingungen. Was eine App deshalb können muss.

Von der Redaktion · 28. Juli 2026 · Quellen am Seitenende

Kurz beantwortet: Im Handwerk kommt zur allgemeinen Erfassungspflicht eine zweite Ebene hinzu: Für Betriebe in den Branchen des § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – darunter das Baugewerbe – verlangt § 17 MiLoG, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens innerhalb von sieben Tagen aufzuzeichnen und die Aufzeichnungen zwei Jahre aufzubewahren. Eine brauchbare App muss deshalb ohne stabile Verbindung funktionieren, Zeiten je Baustelle zuordnen, Fahrzeit getrennt führen und Nachweise liefern, die einer Prüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit standhalten.

Warum Handwerk die schwierigste Erfassungsumgebung ist

Büroteams stempeln an einem Ort, zu bekannten Zeiten, mit stabilem WLAN. Auf der Baustelle stimmt keine dieser drei Annahmen. Der Tag beginnt am Betriebshof oder direkt beim Kunden, führt über zwei oder drei Einsatzorte und endet dort, wo die letzte Anfahrt hinführte. Dazwischen liegen Rohbaukeller ohne Empfang, wechselnde Teams und Aufträge, die gegeneinander abgegrenzt werden müssen – weil die erfasste Stunde am Ende nicht nur in die Lohnabrechnung, sondern auch in die Nachkalkulation des Auftrags fließt.

Dazu kommt der Prüfungsdruck: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls kontrolliert Baustellen unangekündigt und verlangt die Arbeitszeitaufzeichnungen. Wer sie erst aus Zetteln und Erinnerungen rekonstruieren muss, hat ein Problem, das mit dem tatsächlichen Verhalten des Betriebs nichts zu tun hat.

Die Aufzeichnungspflicht nach § 17 MiLoG

Die verschärfte Pflicht gilt nicht für jeden Betrieb, sondern für die in § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufgezählten Wirtschaftsbereiche – unter anderem Baugewerbe, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Personenbeförderung, Speditions- und Logistikgewerbe, Schaustellergewerbe, Forstwirtschaft, Gebäudereinigung, Messebau und Fleischwirtschaft. Wer hier beschäftigt, führt Aufzeichnungen nicht freiwillig, sondern gesetzlich verpflichtet.

Aufzeichnungspflicht im Baugewerbe nach § 17 MiLoG
FrageVorgabe
Was ist aufzuzeichnen?Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit
Bis wann?spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Arbeitstag folgenden Kalendertages
Wie lange aufbewahren?mindestens zwei Jahre ab dem maßgeblichen Zeitpunkt
In welcher Form?gesetzlich nicht vorgeschrieben – Papier, Tabelle oder System, solange prüfbar
Für wen?Betriebe der in § 2a SchwarzArbG genannten Branchen
Wo bereithalten?auf Verlangen im Inland, für die Prüfung durch die Zollverwaltung

Die Sieben-Tage-Frist wird in der Praxis unterschätzt. Sie bedeutet, dass der Stapel Stundenzettel, der am Monatsende abgerechnet wird, formal zu spät kommt. Eine App, in der die Zeit am Tag der Leistung entsteht, erfüllt die Frist nebenbei – das ist der eigentliche Vorteil gegenüber dem Zettel, nicht die Bequemlichkeit.

Fahrzeit: arbeitsschutzrechtlich Arbeitszeit, vergütungsrechtlich Vertragssache

Die häufigste Streitfrage im Handwerk ist die Anfahrt. Zu trennen sind zwei Ebenen. Arbeitsschutzrechtlich hat der Europäische Gerichtshof am 10. September 2015 in der Rechtssache C-266/14 entschieden: Bei Beschäftigten ohne festen oder gewöhnlichen Arbeitsort ist die Fahrt vom Wohnort zum ersten und vom letzten Kunden zurück Arbeitszeit im Sinne der Arbeitszeitrichtlinie. Für Monteure, Servicetechniker und Bautrupps mit wechselnden Einsatzorten ist das der Regelfall – mit direkter Folge für Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten.

Vergütungsrechtlich folgt daraus nichts automatisch: Der Gerichtshof hat ausdrücklich offengelassen, wie Fahrzeit zu bezahlen ist. Das regeln Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag – im Bauhauptgewerbe etwa über eigene Regelungen zu Wege- und Fahrtzeiten. Für die App heißt das: Fahrzeit muss als eigene Kategorie erfassbar sein, die in der Arbeitszeitsumme mitläuft, in der Vergütung aber getrennt bewertet werden kann. Wer Fahrt und Arbeit in einem Topf bucht, verliert genau die Unterscheidung, auf die es ankommt.

Praxisregel

Legen Sie schriftlich fest, wann der Arbeitstag beginnt: am Betriebshof, am Sammelpunkt oder an der Baustelle. Diese eine Definition entscheidet über Hunderte Buchungen im Jahr – und über die Frage, ob die Aufzeichnung im Streitfall trägt.

Fünf Anforderungen an eine Handwerks-App

Aus den Rahmenbedingungen lässt sich eine kurze Prüfliste ableiten. Sie unterscheidet sich deutlich von der Liste für Büro- oder Projektteams, die die sieben allgemeinen Kriterien beschreiben.

Was eine Zeiterfassung-App auf der Baustelle leisten muss
AnforderungWarum sie im Handwerk zählt
Erfassung ohne stabile VerbindungKeller, Rohbau, Landkreis-Funkloch: Buchungen dürfen nicht am Netz scheitern
Zuordnung zu Baustelle oder AuftragNachkalkulation und Rechnungsstellung brauchen Stunden je Projekt, nicht nur je Tag
Fahrzeit als eigene KategorieArbeitszeit und Vergütung sind hier zwei verschiedene Fragen (EuGH C-266/14)
Korrektur mit Antrag und FreigabeVergessene Buchungen sind unvermeidlich – stilles Überschreiben zerstört den Nachweis
Prüffester ExportZollprüfung und Lohnbüro brauchen vollständige Tagesnachweise, nicht Rohdaten

Nicht auf der Liste steht der Funktionsumfang, mit dem Anbieter am lautesten werben: Standortprüfung per Geofence. Sie kann sinnvoll sein, um Fehlbuchungen an der falschen Baustelle zu vermeiden – sie ersetzt aber keine der fünf Punkte, ist mitbestimmungspflichtig und sollte sparsam und transparent eingesetzt werden. Wie mobiles Stempeln datenschutzseitig sauber bleibt, behandelt der Beitrag Mobile Zeiterfassung per App.

Was Aplano für Betriebe mit wechselnden Einsatzorten leistet

In der Auswertung dieser Seite führt Aplano das Feld für deutschsprachige Teams mit Schicht- und Einsatzbezug an – und die Handwerksanforderungen treffen genau diesen Kern. Erfasst wird über die Mitarbeiter-App, im Browser oder über eine Stempeluhr auf einem betrieblichen Tablet mit RFID oder Fingerabdruck; für die Werkstatt oder den Betriebshof ist die gemeinsame Station oft robuster als ausschließlich private Smartphones. Geofencing ist verfügbar, Korrekturen laufen über einen Freigabeschritt, Auswertungen und Exporte liefern die Tagesnachweise für Lohnbüro und Prüfung. Hinweise auf Pausen- und Ruhezeitkonflikte greifen bereits bei der Planung – relevant, sobald lange Anfahrten die Elf-Stunden-Ruhezeit ins Rutschen bringen.

Ehrlich einzuordnen bleibt zweierlei: Die Zeiterfassung ist Bestandteil des Pro-Tarifs für 4,50 Euro je Mitarbeiter und Monat netto (Einstieg ab 0,50 Euro im Core-Tarif, Basic 2,00 Euro; 14 Tage im Pro-Umfang testbar, monatlich kündbar), und ein dediziertes Hardware-Terminal für raue Umgebungen gibt es nicht – die Stempeluhr läuft auf einem eigenen Tablet. Belegt sind 4,8 von 5 bei 113 Bewertungen auf Capterra und 4,7 von 5 bei 206 Bewertungen auf OMR Reviews, Stand Juli 2026. Wer für Werkstatt und Baustelle industrietaugliche Terminals braucht, prüft zusätzlich klassische Zeitwirtschaftsanbieter; wer die Zeit ans Team und den Auftrag koppeln will, ist mit einer App-Lösung besser bedient. Der Systemvergleich ordnet die Alternativen ein, die Seite Branchen zeigt weitere Einsatzprofile.

Kurz erklärt

Häufige Fragen

Welche Aufzeichnungspflichten gelten im Baugewerbe?
Für Betriebe in den Wirtschaftsbereichen des § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – dazu zählt das Baugewerbe – gilt § 17 MiLoG: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit müssen spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Arbeitstag folgenden Kalendertages aufgezeichnet und mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. Eine bestimmte Form schreibt das Gesetz nicht vor; Papier, Tabelle oder App sind gleichermaßen zulässig, solange die Angaben vollständig und prüfbar sind.
Zählt die Fahrt zur Baustelle als Arbeitszeit?
Arbeitsschutzrechtlich in der Regel ja, wenn kein fester Arbeitsort besteht. Der Europäische Gerichtshof hat 2015 entschieden (Rechtssache C-266/14), dass bei Beschäftigten ohne festen Arbeitsplatz die Fahrt vom Wohnort zum ersten und vom letzten Einsatzort zurück Arbeitszeit im Sinne der Arbeitszeitrichtlinie ist. Über die Vergütung sagt das Urteil ausdrücklich nichts – ob und wie Fahrzeit bezahlt wird, richtet sich nach Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag.
Was muss eine Zeiterfassung-App im Handwerk können?
Fünf Dinge: erfassen ohne stabile Netzverbindung, Zeiten je Baustelle oder Auftrag zuordnen, Fahrzeit als eigene Kategorie führen, Korrekturen mit Antrag und Freigabe dokumentieren sowie Nachweise exportieren, die einer Prüfung standhalten. Standortprüfungen per Geofence sind ein Zusatz, kein Ersatz – sie müssen transparent geregelt und mitbestimmt sein.

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Nachprüfbar

Quellen und Stand

  1. § 17 MiLoG – Erstellen und Bereithalten von Dokumenten (Sieben-Tage-Frist, zwei Jahre Aufbewahrung).
  2. § 2a SchwarzArbG – erfasste Wirtschaftsbereiche.
  3. Zoll: Aufzeichnungs- und Bereithaltungspflichten, abgerufen Juli 2026.
  4. EuGH, Urteil vom 10.09.2015 – C-266/14 (Tyco) (Fahrzeit ohne festen Arbeitsort als Arbeitszeit).
  5. Aplano: Preise und Tarife · OMR Reviews: Aplano 4,7/5 bei 206 Bewertungen, abgerufen Juli 2026.

Redaktionell geprüft am 28. Juli 2026. Preis-, Tarif- und Funktionsangaben können sich ändern; verbindlich sind die Angaben der Anbieter. Rechtsinformationen ersetzen keine Beratung im Einzelfall; Tarifverträge des Bauhaupt- und Baunebengewerbes können eigene Regelungen zu Wege- und Fahrtzeiten enthalten.